Psychische Belastung von Beschäftigten im Gesundheitswesen

Naturmedizin

PTBS als Berufskrankheit anerkannt

Der Startschuss für eine generelle Debatte über psychische Belastungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, ist gefallen. Vor sechs Monaten hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt – die Urteilsbegründung wurde nun veröffentlicht und die Entscheidung des Gerichts damit endgültig bestätigt.

„Das PTBS-Urteil erhöht den Druck, sich mit dem Thema Mitarbeiterunterstützung auseinander zu setzen – um eine hohe Quote nicht mehr arbeitsfähiger Mitarbeiter:innen mit Leistungsansprüchen zu reduzieren, um so unter anderem auch die Versorgungssituation im Land aufrecht erhalten zu können“, so Prof. Felix Walcher, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Dass Ärzt:innen, Pflegekräfte und Therapeut:innen nach belastenden Situationen Helfer zur Seite gestellt bekommen, stehe weiterhin ganz oben auf seiner Agenda. So könne man den Personalmangel in der Intensiv- und Notfallmedizin langfristig in den Griff bekommen.

Auf die Initiative von Walcher gründete sich vor fünf Jahren die DIVI-Sektion „Perspektive Resilienz“ und setzt sich seither für die psychische Gesunderhaltung der Mitarbeiter:innen in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. In den 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung der Intensivstationen hat die Sektion wichtige Aspekte zur Personalfürsorge durch psychosoziale Unterstützung, unter anderem in Form von „Peer Support“ (kollegiale Unterstützungssysteme), eingebracht.

PTBS-Risiko bei Beschäftigten in der Notfall- und Intensivmedizin stark erhöht

Die vergangenen Monate zwischen Urteilsverkündung und -bestätigung hat die DIVI-Sektion „Perspektive Resilienz“ bereits intensiv genutzt. Schon lange setzen sich die Mitglieder dafür ein, dass aus den Folgen einer chronischen Dauerbelastung von Klinik-Mitarbeiter:innen keine dauerhafte Beeinträchtigung in der Ausübung des eigenen Berufes entsteht. Entsprechend gilt es, die im Gesundheitswesen Arbeitenden physisch und psychisch bestmöglich gesund zu halten – was bisher nur bei Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst in der Präklinik etabliert ist.

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