Patientensicherheit fängt schon bei der Osteopathie-Ausbildung an: Klare, einheitliche Regelungen bilden das Fundament. Doch diese fehlen in Deutschland für die Osteopathie-Ausbildung bislang. Große OsteopathieVerbände wie der BVO orientieren sich jedoch bereits an solchen Richtlinien, wie sie auch 2010 von der WHO festgelegt wurden.
So müssen, um vom BVO anerkannt zu werden, Osteopath*innen (mit Grundberuf Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut) eine Ausbildung von mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten (UE = 45 min) erfolgreich absolvieren. Zudem sind sie angehalten, sich regelmäßig fortzubilden. „Nur so kann eine hohe Sicherheit für die Patienten und eine hohe Qualität der Ausbildung garantiert werden“, so BVO-Vorsitzender Georg Schöner. „Diese umfassende Qualifikationen wollen wir in einer einheitlichen Regelung verankern – und fordern sie schon jetzt von unseren Mitgliedern.“
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