Ein japanisches Forschungsteam untersuchte im Rahmen einer Übersichtsarbeit, welche Diagnosekriterien einer Aspirationspneumonie (AP) in der klinischen Praxis zugrunde gelegt werden. Die Literaturrecherche ergab, dass ein breiter Konsens über die diagnostischen Merkmale einer AP bestehen: Es handelt sich um eine Pneumonie, die in Zusammenhang mit einem Aspirations- oder Dysphagieereignis auftritt, von der meistens gebrechliche Patient:innen in fortgeschrittenem Alter betroffen sind. Es scheinen aber eher Frailty-Faktoren als die Schluckfunktion selbst eine Rolle für eine AP-Diagnose zu spielen.
In den meisten Studien wurde eine Pneumonie anhand einer Kombination aus Symptomen (Fieber, Husten, Auswurf), erhöhten Entzündungsmarkern und Befunden der Thoraxaufnahme diagnostiziert. Alle Studien definierten AP als eine Pneumonie, die in Zusammenhang mit Aspiration oder Dysphagie steht.
Je nach Studie gab es aber Unterschiede in den Details der angewendeten Diagnosekriterien: Von einem Aspirationsereignis wurde bei einer beobachteten oder vermuteten Aspiration, bei Episoden von Husten beim Schlucken von Nahrung oder Flüssigkeiten, bei Vorliegen relevanter Grunderkrankungen, bei Auffälligkeiten bei der videofluoroskopischen Untersuchung oder beim Wasserschluck-Test oder aber bei schwerkraftabhängigen Verschattungen in der Thorax-Bildgebung ausgegangen. In einer Studie war die Voraussetzung für eine AP-Diagnose eine von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder dem Pflegepersonal beobachtete Aspiration, der eine Intervention wie z. B. Absaugen folgte. In vier weiteren Studien waren eine beobachtete Aspiration, Husten beim Schlucken von Nahrung, das Vorliegen anderer Risikofaktoren oder ein abnormales Untersuchungsergebnis bei der Videofluoroskopie oder beim Wasserschluck-Test ausreichend für eine AP-Diagnose. Eine Studie stützte sich ausschließlich auf frühere Aspirationssymptome, während eine andere Auffälligkeiten bei der Videofluoroskopie als einziges Kriterium für die Diagnose einer AP heranzog.
Unklare Definition von Dysphagie
Die Diagnose einer AP wird gestellt, wenn eine Pneumonie bei nachgewiesener Dysphagie auftritt. Es gibt allerdings keinen Konsens über die Definition von Dysphagie. In der Praxis werden eine Vielzahl von Kriterien verwendet, zum Beispiel das Vorliegen von Risikofaktoren, Husten beim Essen, rezidivierende Lungenentzündungen, Absaugen von aspiriertem Material aus den Atemwegen in der Vergangenheit, schwerkraftabhängige radiologische Veränderungen oder Ergebnisse von Schluckuntersuchungen. Diese Kriterien finden im diagnostischen Prozess unterschiedlichem Maße Berücksichtigung. Es besteht jedoch nach wie vor auch die Möglichkeit, dass eine Pneumonie nicht mit einer Dysphagie zusammenhängt.
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