Neuer Gesetzentwurf

Naturmedizin 4/2023

An Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung soll eingeschränkt werden

Nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr erlaubt werden. Die Regelung umfasst alle für Kinder relevanten Medien, darunter auch Influencermarketing und Werbung in TV und Hörfunk zwischen 6 und 23 Uhr. Ebenfalls unzulässig soll Außenwerbung mit entsprechenden Inhalten im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder überwiegend von Kindern besuchten Freizeiteinrichtungen sein.

Lebensmittelwerbung hat einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten von Kindern unter 14 Jahren, die für Werbung besonders empfänglich sind. Denn im Kindesalter wird das Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt. Daher soll nun in allen relevanten Medien endlich verboten werden, dass sich Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt an Kinder richten darf.

Hierzu einige interessante Fakten: Im Schnitt sehen Kinder, die Medien nutzen, 15 Werbespots und -einblendungen im TV und Internet für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt täglich, wobei die Mediennutzung bei 70 % der 3- bis 17-Jährigen seit Beginn der Corona-Pandemie angestiegen ist. Durchschnittlich 92 % der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, preist Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten an. Kinder und Jugendliche verzehren etwa doppelt so viele Süßwaren und Snacks und nur halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen.

Rund 15 % der 3- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig, darunter knapp 6 % adipös.

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